Wann Strom kündigen

Wann Strom kündigen

9. Mai 2020 0 Von TS_SR_AD2020

Vertragsbedingungen prüfen

Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich von Stromanbieter zu Stromanbieter. Sie müssen daher unbedingt prüfen, wie die Vertragsbedingungen in Ihrem Fall lauten. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf folgende Punkte:

  • Stromtarif mit Mindestlaufzeit: haben Sie einen Tarif mit Mindestlaufzeit und wenn ja, wie lange dauert die Mindestlaufzeit?
  • Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: wie lauten die Bedingungen für Ihr Sonderkündigungsrecht und können Sie dieses Recht aktuell geltend machen?
  • Vereinbarte Kündigungsfrist
  • Kündigung in Schriftform oder in Textform

Stromtarif mit Mindestlaufzeit

Sie können Ihren Vertrag erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Sollten Sie eine einjährige Mindestlaufzeit vereinbart haben, dann können Sie nicht nach 6 Monaten den Stromanbieter wechseln. Sie müssen dann dieses eine Jahr bei Ihrem Stromanbieter bleiben. Die Kündigung können Sie bereits jetzt einreichen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: falls Sie ein Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Umzug oder Stromtariferhöhung) haben, ist auch der ein vorzeitiger Wechsel möglich.

Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Prüfen Sie unter welchen Bedingungen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beanspruchen können. Die Bedingungen sind in Ihrem Vertrag festgelegt. In der Regel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug oder nach einer Strompreiserhöhung.

Übliche Kündigungsfristen

Übliche Kündigungsfristen der Stromanbieter liegen im Bereich von 4 Wochen bis zu 3 Monaten. Es ist wichtig, dass Sie diese Kündigungsfristen einhalten, da sich sonst Ihr Stromvertrag um die Mindestlaufzeit verlängert.

Beispiel: wann Strom kündigen

Es kann etwas verwirrend sein, wenn von Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen die Rede ist. Viele Verbraucher wissen dann nicht so recht, wann sie ihren Stromtarif denn kündigen müssen. Dieses Beispiel bringt Klarheit:

  1. Sie prüfen Ihren aktuellen Stromvertrag. Angenommen Ihre Kündigungsfrist läge bei 3 Monaten.
  2. Zudem sei in Ihrem Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten festgelegt.
  3. Nehmen wir an, Sie hätten Ihren Vertrag am 01. Januar abgeschlossen. Dann müssen Sie Ihren Vertrag zum 31. Dezember kündigen. Aber nicht erst am 31. Dezember, sondern 3 Monate zuvor, oder auch 4 oder 5 Monate zuvor. Die Kündigung muss Ihrem Stromanbieter spätestens 3 Monate vor dem 31. Dezember vorliegen. Ginge die Kündigung erst 2 Monate vor dem 31. Dezember bei Ihrem Stromanbieter ein, wäre Ihre Kündigung nicht wirksam und Ihr Vertrag würde sich um ein weiteres Jahr verlängern.
  4. Sonderkündigungsrecht: ziehen Sie um oder hat Ihr Stromanbieter den Strompreis erhöht? Dann können Sie vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
  5. Bitte beachten Sie: die hier genannten Datumsangaben sind nicht allgemeingültig und beziehen sich nur auf die Annahmen in diesem Beispiel. Sie müssen unbedingt Ihre Vertragsbedingungen prüfen!

Selbst kündigen oder vom neuen Stromanbieter kündigen lassen?

Es ist sehr bequem sich nicht selbst um die Kündigung des aktuellen Stromanbieters kümmern zu müssen. In der Regel müssen Sie sich einfach nur rechtzeitig einen neuen Stromanbieter suchen. Dieser übernimmt dann die Kündigung für Sie. Was mit rechtzeitig gemeint ist, haben Sie bereits im Beispiel oben gelesen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst kündigen müssen:

  • Sie beanspruchen Ihr Sonderkündigungsrecht (weil Sie beispielsweise umgezogen sind, oder weil Ihr aktueller Anbieter eine Strompreiserhöhung angekündigt hat). Achtung: Sie müssen selbst kündigen. Ihr neuer Anbieter darf das nicht für Sie übernehmen.
  • Ihre Kündigungsfrist läuft in den nächsten Tagen ab: sollten Sie nicht mehr viel Zeit haben, Ihren aktuellen Vertrag zu kündigen, dann kündigen Sie lieber selbst. Grund: das geht am schnellsten und Sie stellen sicher, dass Sie fristgerecht kündigen.

Schriftform vs. Textform

In Verträgen ist oft von Schriftform oder von Textform die Rede. Wo ist der Unterschied? Eine Kündigung in Textform benötigt keine persönliche Unterschrift. Hier sind zum Beispiel E-Mails zulässig. Eine Kündigung in Schriftform erfordert eine persönliche Unterschrift. Sie müssen daher für die Schriftform ein Dokument drucken und unterschreiben.

Egal, wie es in Ihrem Vertrag geregelt ist, gehen Sie am besten auf Nummer sicher und drucken Sie Ihre Kündigung aus. Anschließend unterschreiben Sie die Kündigung und senden sie per Einschreiben an den Stromanbieter.

Vorlage zur Kündigung Ihres Stromanbieter

Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit und verwenden Sie die nachfolgenden Vorlagen, um Ihrem Stromanbieter zu kündigen.

Vorlage zur regulären Kündigung ohne Sonderkündigungsrecht

Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie sich nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen. Das heißt, diese Vorlage gilt immer dann, wenn Sie ganz regulär unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihren Tarif kündigen.

Vorlage zur Kündigung des Stromanbieters aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes

Sollten Sie sich bei Ihrer Kündigung auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, so verweden Sie die Vorlage im Beitrag Sonderkündigungsrecht Strom bis wann.