Kreditkarte gehackt – wurden Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges?

Kreditkarte gehackt – wurden Sie Opfer eines Kreditkartenbetruges?

29. April 2020 0 Von TS_SR_AD2020

Eine Kreditkarte ist vor allem Auslandsaufenthalten ein besonders nützliches Zahlungsmittel: Die Akzeptanz ist weltweit hoch, die Verwendung relativ unkompliziert – was allerdings auch einen negativen Aspekt sich bringt. Auch bei modernen und scheinbar sicheren Karten besteht die Möglichkeit, gehackt zur werden. Auf welche Anzeichen Sie achten sollten und was Sie bei Kreditkartenbetrug tun können, erfahren Sie hier.

Welches sind die Anzeichen für einen Hack?

Sehr häufig ist es so, dass nicht zuerst der Inhaber der Kreditkarte eine unberechtigte Abbuchung bemerkt, sondern das Kreditinstitut selbst – und die Karte dann vorläufig sperrt. Als Besitzer der Kreditkarte werden Sie über diesen Missbrauch dann durch die Bank informiert und erhalten eine neue Karte.

Sollte dies nicht der Fall sein, erkennen Sie Kreditkartenmissbrauch an folgenden Anzeichen:

  1. Geldabbuchungen, die Sie nicht zuordnen können: Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Sie nicht jede Abbuchung auf dem Kreditkartenkonto direkt einer Zahlung zuordnen können. Nach einiger Recherche sollte dies allerdings möglich sein: Durch Online-Käufe, Autovermietungen oder Restaurants sind Abbuchung neben der Verwendung im Ausland am häufigsten. Ist dies aber auch nach längeren Überlegungen nicht möglich, könnte es sein, dass Ihre Kreditkarte gehackt wurde.
  2. Barabhebungen, die schon aufgrund des Abhebungsortes unmöglich von Ihnen selbst getätigt werden konnten: Hier ist die Sache in der Regel schon deutlicher. Geldabhebungen aus den USA oder Asien können natürlich keinesfalls von Ihnen veranlasst worden sein, wenn Sie diese Orte nicht zum betreffenden Zeitraum besucht haben. Hier ist in jedem Fall von einem Kreditkartenbetrug auszugehen.
  3. Mahnbescheide für angeblich nicht bezahlte Rechnungen: Wenn Sie Mahnbescheide erhalten, die Sie nicht zuordnen können, kann es sich durchaus um ein unseriöses Unternehmen handeln. Genauso ist es allerdings auch denkbar, dass die Forderung als solches durchaus berechtigtes – und jemand Ihre Kreditkartendaten unberechtigterweise verwendet hat, um online Bestellungen auszulösen.

Welche Methoden von Kreditkartenbetrug gibt es?

Bei physischen Kreditkarten gibt es zum einen die Möglichkeit, dass die Kreditkarte ganz einfach gestohlen wird. Diese Variante ist natürlich offensichtlich und wird vom Inhaber der Kreditkarte zumeist recht schnell bemerkt. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Kreditkarte gehackt wird: Manipulierte Lesegeräte an Geldautomaten oder gefälschte Tastaturen, die die PIN auslesen, sind leider immer noch häufig anzutreffen. Vor allem im Ausland ist es für Sie als Nutzer des Geldautomatens schwierig festzustellen, ob das Gerät manipuliert wurde.

Eine weitere Variante, mit der eine unberechtigte Abbuchung mit einiger krimineller Energie durchgeführt werden kann, sind vom Händler manipulierte POS-Geräte. Für den Anwender sind diese Zahlungs-Terminals nicht von regulären Modellen zu unterscheiden; die Kreditkartendaten werden durch die Eingabe der PIN abgegriffen.

Typisch für den Kreditkartenmissbrauch sind auch gefälschte E-Mails von der Bank, die Sie zur Eingabe der Zugangsdaten auffordern. Dieses als “Phishing” bezeichnete Verfahren wird schon seit Jahren angewendet und in den letzten Jahren perfektioniert. Die von den Hackern versendeten Mails sind von einem Schreiben des eigenen Kreditinstitutes kaum noch zu unterscheiden. Hier ist es wichtig, dass für den eigenen E-Mail-Account effektive Spam-Filter verwendet werden – was allerdings keine absolute Sicherheit bietet. In jedem Fall sollten Sie auf solche Mails nicht reagieren und im Zweifel telefonisch bei der Bank nachfragen. Ansonsten gehen Sie das nicht unerhebliche Risiko ein, dass Ihre Kreditkarte gehackt wird.

Selbst wenn Sie eine Kreditkarte vollkommen bestimmungsgemäß verwenden und online damit zahlen, besteht ein Restrisiko, welches Sie kaum abwenden können: Letztlich sind Sie darauf angewiesen, dass der betreffende Online-Shop Ihre Daten auch mit der entsprechenden Sorgfalt sichert. Datenmissbrauch kommt allerdings auch hier immer wieder vor; häufig geraten schlecht gesicherte Daten an Hacker. Selbst bei namhaften Anbietern genießen Sie keinen vollständigen Schutz, wie diverse Skandale in den vergangenen Jahren gezeigt haben.

Was kann ich jetzt tun? – Schadensbegrenzung bei Kreditkartenmissbrauch

Aller Vorsicht zum Trotz: Nicht in jedem Fall können Sie verhindern dass die Kreditkarte gehackt wird und eine unberechtigte Abbuchung erfolgt. Sobald Sie einen Missbrauch der Kreditkartendaten bemerken, sollten Sie folgendermaßen vorgehen.

  1. Sperren Sie die Kreditkarte umgehend: Bei vielen Anbietern ist dies schnell und einfach online möglich, ein Smartphone genügt vollkommen. Alternativ hierzu ist für sämtliche Kredit- und Bankkarten auch die Rufnummer unter 116 116 kostenfrei erreichbar. Die schnelle Sperrung ist besonders wichtig, weil Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für einen möglichen Missbrauch haften. Kommt es weiterhin zu Abbuchungen, werden diese in jedem Fall von der eigenen Bank ersetzt.
  2. Überprüfen Sie die letzten Abbuchungen: Um das Ausmaß des Schadens festzustellen, sollten Sie die Abbuchungen der letzten Monate akribisch überprüfen. Auch hier können Sie die Umsätze in der Regel für viele Monate online einsehen. Eventuelle Schäden, die Ihnen durch die nicht autorisierten Abbuchungen entstanden sind, sollten in jedem Fall gegenüber der Bank geltend gemacht werden.
  3. Erstatten Sie Anzeige, wenn die Kreditkarte gehackt wurde: Damit eine Rückerstattung bei der Bank erfolgen kann, müssen Sie den Kreditkartenmissbrauch bei der Polizei anzeigen. Die Anzeige wird in der Regel auch als Nachweis für den Kreditkartenbetrug benötigt.
  4. Dokumentieren Sie Ihr Vorgehen: Der Zeitpunkt der Sperrung sollte ebenso notiert werden wie sämtliche Abbuchungen, die erfolgten, nachdem die Kreditkarte gehackt wurde.

Kreditkartenbetrug: Wer haftet für den Schaden?

Natürlich ist es wichtig, dass Sie den Schaden auf ein so geringes Maß wie möglich begrenzen. Dennoch ist die Kreditkarte gehackt worden, was in aller Regel mit einem erheblichen finanziellen Verlust einhergeht. Die meisten Hacker versuchen, soviel Geld wie möglich abzubuchen und reizen das Kartenlimit nicht selten aus. Insbesondere bei hohen Beträgen stellt sich natürlich für Sie die Frage bei Kreditkartenbetrug: Wer haftet?

Grundsätzlich lässt sich hier folgendes feststellen: Sobald Sie den Kreditkartenmissbrauch festgestellt haben und die Karte sperren lassen, haftet ab diesem Zeitpunkt in jedem Fall die Bank. Vor der Sperrung liegt die Haftungsobergrenze für den Karteninhaber bei 150 EUR. Konkret bedeutet dies, dass die Frage: Kreditkartenbetrug, wer haftet? ganz einfach beantwortet werden kann – in den meisten Fällen wird die Bank für den entstandenen Schaden durch die unberechtigte Abbuchung aufkommen müssen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In Einzelfällen mag die Nachweisbarkeit schwierig werden, beispielsweise wenn eine Kreditkarte gestohlen wurde, nachdem Sie offen herum lag. Trotzdem würden Sie dann für den gesamten Schaden haften müssen. Dasselbe gilt auch, wenn Sie die Kreditkarte einer dritten Person überlassen und diese damit unberechtigte Abbuchungen vornimmt.

Was kann ich in Zukunft tun um nicht wieder Opfer zu werden?

Wenn einmal Ihre Kreditkarte gehackt wurde, sind Sie vermutlich mit einem Schrecken davongekommen – der Verlust der Kreditkartendaten führt zwar häufig zu einem Kreditkartenmissbrauch; in der Regel haftet dafür aber die Bank. Die Erfahrung zeigt hier ein kulantes Vorgehen der meisten Kreditinstitute, sodass Sie selbst überhaupt keinen materiellen Schaden haben. Natürlich können Sie sich nicht immer darauf verlassen, sodass Sie einen Kreditkartenbetrug in jedem Fall zukünftig verhindern wollen. Daher sollten Sie folgendes beherzigen:

  • nutzen Sie nur Geldautomaten mit Chip- und PIN-Unterstützung
  • Vermeiden Sie die Verwendung von abgelegenen Geldautomaten, vor allem im Ausland – hier droht die Gefahr der Manipulation
  • aktivieren Sie 3D-Secure für alle Online-Zahnungen
  • nutzen Sie eine effektive Antivirensoftware
  • seien Sie misstrauisch; bei weniger vertrauenswürdigen Geschäftspartnern sollten Sie womöglich auf die Verwendung einer Kreditkarte verzichten

Fazit: Kreditkarte gehackt – unangenehm, aber häufig folgenlos

Es ist tatsächlich mit einem großen Schrecken und einigem Aufwand verbunden, wenn die Kreditkarte gehackt wurde und unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto vorgenommen wurden. Glücklicherweise kann die Frage: Kreditkartenbetrug, wer haftet? für Sie als Verbraucher positiv beantwortet werden – in den meisten Fällen übernimmt die Bank die volle Schadenssumme. Sie sollten allerdings die Kreditkarte sofort nach bemerken einer unberechtigten Abbuchung sperren lassen und Anzeige erstatten. Zudem sollten Sie Vorsicht walten lassen, was die Verwendung der Kreditkarte angeht: Abgelegene Geldautomaten können durchaus manipuliert sein; weniger seriöse Onlineshops gehen womöglich nicht sorgsam mit Ihren Kreditkartendaten um. Insgesamt ist ein gesundes Misstrauen in den allermeisten Fällen gerechtfertigt.