So ändern Sie Ihre Adresse nach einem Umzug

So ändern Sie Ihre Adresse nach einem Umzug

12. Mai 2020 0 Von TS_SR_AD2020

Bei einem Umzug gibt es vieles zu beachten. Auf Anhieb ist es fast unmöglich, an alles zu denken. Behörden, Banken, Versicherungen, alle müssen informiert werden. In diesem Beitrag bekommen Sie deshalb alle Informationen die Ihnen helfen, nach einem Umzug Ihre Adresse zu ändern. Häufige fragen zum Thema Umzug Adresse ändern:

  • Wo Adresse ändern bei Umzug?
  • Wann ummelden bei Umzug?
  • Wie ummelden?
  • Wem muss ich beim Umzug meine neue Adresse mitteilen?

Update

In immer mehr Gemeinden ist es möglich, sich online umzumelden. Das heißt, der Gang zum Einwohnermeldeamt entfällt dann. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist laut Medienberichten dann nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist allerdings der Besitz eines Personalausweises mit neuester Technik (der “Online Ausweis” der mit einem Chip ausgestattet ist). Ob auch in Ihrer Gemeinde eine Online Ummeldung möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Bürgerbüro.

Wo muss ich beim Umzug meine Adresse ändern?

Sie müssen spätestens 14 Tage nach Umzug Ihre Adresse auf dem Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. Das Einwohnermeldeamt ändert Ihre Dokumente auf die neue Adresse um. Denken Sie unbedingt daran, alle benötigten Dokumente dabeizuhaben.

Wann ummelden bei Umzug?

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach Umzug beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes angemeldet haben. Bei Überschreitung dieser Frist begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit laut BMG. Das kann in Extremfällen zu Geldstrafen bis zu 1000 EURO führen.

Sollten Sie die 14-tägige Frist bereits überschritten haben müssen Sie aber nicht gleich derartig hohe Geldstrafen fürchten. Beamte sind schließlich auch nur Menschen. Bei einem Verzug von ein paar Tagen sollten Sie keine Probleme bekommen.

Was ist Ihre Nummer 1 Frage zum kommenden Umzug?
Um die Inhalte ständig zu verbessern sammelt Schlauer-Ratgeber.de die häufigsten Fragen zum Thema Umzug. Die folgenden Fragen sind absolut anonym und werden nicht veröffentlicht.

A) Welche Frage beschäftigt Sie am meisten, bezüglich Ihres anstehenden Umzuges? *

B) Wann ist Ihr Umzug geplant?

Wie ummelden? So melden Sie sich richtig um

  • Persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen
  • Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, kann ein Vertreter mit einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht die Ummeldung übernehmen
  • Der Alte Wohnsitz muss nicht vorher abgemeldet werden. Außnahme: nur wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie Ihren alten Wohnsitz abmelden
  • Anmeldegebühr von 0…10 EURO einplanen
  • Alle nötigen Unterlagen mitbringen (siehe nachfolgender Text)

Es ist wichtig, dass Sie persönlich beim Anwohnermeldeamt erscheinen. Das gilt für jeden, der mit Ihnen umziehen wird. Sollten Sie oder ein Familienmitglied verhindert sein, dann kann die Ummeldung der Adresse ein Stellvertreter vornehmen. Hierfür müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausfüllen.

Sie müssen aber nicht zum Einwohnermeldeamt des alten Wohnsitzes gehen um sich abzumelden. Die Anmeldung beim Amt des neuen Wohnortes genügt. Alles Weitere klären die Ämter unter sich. Außnahme: nur wenn Sie ins Ausland ziehen ist eine Abmeldung beim alten Einwohnermeldeamt erforderlich.

Umzug Adresse ändern – Folgende Unterlagen sind nötig

Bringen Sie unbedingt diese Unterlagen zum Einwohnermeldeamt mit, um Ihre Adresse nach dem Umzug zu ändern:

  • Personalausweise / Reisepässe für jede umgezogene Person
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter
  • Vollmacht von Personen, die sich nicht persönlich beim Einwohnermeldeamt ummelden können

Bringen Sie all Ihre Pässe zur Änderung der Adresse nach Umzug mit zum Einwohnermeldeamt. So gehen Sie sicher, dass alle Ausweise auf dem neuesten Stand sind. Nicht dass Sie irgendwann Ihren Reisepass benötigen, aber noch die falsche Adresse im Pass steht.

Vom neuen Vermieter bekommen Sie auf Anfrage eine Wohnungsgeberbestätigung. Der Vermieter bestätigt mit diesem Dokument Ihren Umzug in die neue Wohnung. Wichtig: der Mietvertrag ist nicht ausreichend! Sie benötigen auf jeden Fall die Wohnungsgeberbestätigung. Hier ein Beispiel einer Wohnungsgeberbestätigung der Stadt Mannheim.

Wem muss ich beim Umzug meine neue Adresse mitteilen?

Der wichtigste Schritt ist der Gang zum Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes (siehe wo Adresse ändern).

Weiterhin gibt es viele weitere Dienstleister, denen Sie Ihre neue Adresse mitteilen müssen. Die folgende Checkliste zur Adressänderung hilft Ihnen auf die Sprünge. Es kann unter Umständen aber auch schwierig sein sich zu erinnern, welche Banken, Versicherungen und Co überhaupt noch aktuell sind. Am Ende dieses Beitrages finden Sie daher Tipps, wie Sie eine Liste mit den wichtigsten Dienstleistern erstellen, denen Sie unbedingt Ihre neue Adresse nach Umzug mitteilen müssen.

  • Auto ummelden – Kfz Zulassungsstelle
  • Kitas und Schulen
  • Universität
  • Arbeitgeber
  • Finanzen: Kreditkarteninstitut, Bank, Depots
  • Gas- und Stromanbieter
  • Internetanbieter
  • Telefonanbieter
  • Müllentsorger
  • Mobilfunktanbieter
  • Rundfunkbeitrag GEZ
  • Ärzte
  • Versicherungen, wie z.B. Krankenversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
  • Sportvereine / Fitnessstudios
  • Zeitschriften Abos
  • Online Shops
  • Streaming Dienste wie Sky, Netflix, Kabelanbieter

3 Tipps wie Sie ganz einfach Dienstleister ausfindig machen, denen Sie Ihre neue Adresse mitteilen sollten

Wenn man jahrelang am gleichen Ort gewohnt hat, und sich sonst zwischenzeitlich viel geändert hat, kann es schwer sein zuverlässig alle Dienstleister zu finden, denen Sie Ihre neue Adresse mitteilen müssen. Diese 3 Tipps helfen Ihnen dabei:

  1. Kontoauszüge des aktuellen und letzten Jahres durchsehen
  2. E-Mail Postfächer durchsehen
  3. Post, die per Nachsendeantrag umgeleitet wurde: Absendeadressen über neue Adresse informieren

Notieren Sie sich einfach auf ein Blatt Papier alle Adressen, die Sie mit Hilfe der 3 Tipps gefunden haben. Anschließend informieren Sie alle Adressaten über Ihren Umzug und die neue Anschrift.

Einen Nachsendeantrag können Sie bei der Post beantragen. Die Post leitet dann alle Briefe und Sendungen auf Ihre neue Adresse um, die noch an die alte Adresse adressiert wurden. Auf diesen umgeleiteten Briefen finden Sie einen Aufkleber, an dem Sie deutlich erkennen, dass der Brief nachgesendet wurde. Nehmen Sie alle diese Briefe und schreiben dem Absender, dass sich Ihre Adresse geändert hat.

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